Grundlage

Alle Personen, die mit nichtstationären Prüfanlagen im Sinne der DIN EN 50191 VDE 0104 arbeiten, müssen jährlich unterwiesen werden. Dies betrifft sowohl Elektrofachkräfte als auch mitwirkende elektrotechnisch unterwiesene Personen und bezieht sich auf die Verwendung von Kabelmesswagen als auch von Einzelgeräten zur Kabelfehlerortung, Kabelprüfung oder Kabeldiagnose.

Aus diesem Grund bietet die IAM-S entsprechende Tagesschulungen an, die bei Kunden vor Ort oder in unseren Räumen durchgeführt werden können. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit der Teilnahme an unseren Sicherheitswochen (mehrere Tagesveranstaltungen hintereinander) in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik sowie, pandemiebedingt, die Möglichkeit von Online-Unterweisungen. 

Diese Unterweisungen entsprechen den aktuellen Gesetzen, Richtlinien und Normen.

 

Inhalte

  • Gefährdungen bei der Kabelmesstechnik
  • TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
  • Normen EN 50191 DIN VDE 0104
  • Normen EN 50110 DIN VDE 0105
  • Errichten und betreiben elektrischer Prüfanlagen
  • DGUV 203-048 (BGI 5191): Betrieb von Kabelmesswagen
  • Die Schulung erfüllt die Forderungen der wiederkehrenden jährlichen Unterweisung gemäß EN 50191 DIN VDE 0104, DGUV Vorschrift 3 und DGUV 203-048 (BGI 5191). Sie ist speziell auf den Betrieb von Einzelgeräten zur Kabelfehlerortung sowie auf den Umgang mit komplett eingerichteten Kabelmesswagen abgestimmt

    Details

 

Damit die Schulung nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, kann gerne ein Praxisteil eingearbeitet werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten erfolgt im Vorfeld eine Absprache mit dem Referenten.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und sprechen Sie Ihren Wunschtermin mit uns ab oder nutzen Sie unser Bestellformular. Wir freuen uns auf Sie!

Diese Sicherheitsunterweisungen erfüllen die Vorgaben der geltenden Gesetze, Richtlinien und Normen für nichtstationäre Prüfanlagen im Sinne der DIN VDE 0104. Das sind u. a.

 

DIN VDE 0104, §5.2.1 Personal 

Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Alle beteiligten Personen müssen über die Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen, die bei ihrer Arbeit anzuwenden sind, unterrichtet werden. 

Die Unterrichtung ist je nach Bedarf jedoch mindestens jährlich zu wiederholen. Das Personal muss angewiesen werden, diese Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen einzuhalten. Der Arbeitsumfang muss vor Beginn der Arbeit beurteilt und die entsprechende Auswahl der Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Person für die Durchführung der Arbeit bestimmt werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

 

BGI-5191, 3.1 Auswahl und Qualifizierung des Prüfpersonals

Das Personal muss gemäß DGUV Vorschrift 1 und 3 und nach VDE 0104 aufgabenbezogen

  • vor Aufnahme der Tätigkeiten
  • bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen
  • mindestens jedoch einmal jährlich unterwiesen werden

In der Unterweisung hat sich der Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die vermittelten Inhalte der Betriebs- und Arbeitsanweisungen verstanden wurden. Unterweisungen sind zu dokumentieren.

 

Arbeitsschutzgesetz, §12 Unterweisung

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen... Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss… regelmäßig wiederholt werden.

 

DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 1, Unterweisung der Versicherten 

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu 
unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden. 

 

DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 8 Nr. 2

Die Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in regelmäßigen Abständen (ca. 1 Jahr) überprüft werden und, wenn erforderlich, muss die Ausbildung wiederholt oder ergänzt werden.

Kontakt

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IAM-Solutions GmbH

Pätzkamp 5
D-49504 Lotte

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Internet www.iam-s.de

Ansprechpartner

Claus Kuhn

Fachreferent für Kabelmesstechnik

Tel. +49 162 8731557
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