Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes nach DGUV (ehem. BGV)
- Arbeitssicherheit organisieren
- Betriebsstätten begutachten
- Gefahrquellen eliminieren
Sicherheitstechnische Betreuung
Beraten, beurteilen, verbessern
Die sicherheitstechnische Betreuung sorgt zusammen mit Ihrem arbeitsmedizinischen Pendant für eine professionelle Qualität des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa/FaSi) unterstützen Sie bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes – unabhängig und absolut neutral in der Beurteilung vorhandener Gefährdungspotentiale. Gefährliche »Betriebsblindheit« durch Arbeiten im nur allzu bekannten Umfeld kann ausgeschlossen werden.
Ganz nach Bedarf und Budget stehen wir Ihnen zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) zur Verfügung und helfen Ihnen, alle Ziele der Betriebs- und Arbeitssicherheit optimal umzusetzen.
Unsere Leistungen
- Festlegung von Zuständigkeiten beim Arbeitsschutz
- Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
- Aufbau des Gefahrstoffkatasters
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Führung und Auswertung der Unfallstatistik
- Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Überprüfung von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)
- Überprüfung von Betriebsanlagen
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Betriebsarzt
- Konzepte zur Mängelbehebung